Durch das Außensteuergesetz, die Funktionsverlagerungsverordnung und entsprechende Verwaltungsanweisungen in Deutschland und weltweit werden hohe Anforderungen an die Dokumentation von Verrechnungspreisen gestellt. Bei unzureichender Dokumentation ist die Finanzverwaltung berechtigt, Strafzuschläge und Steuernachzahlungen festzusetzen.
Mit den Weblösungen globalDoc Solution sowie globalDoc Solution FS (für Finanzdienstleistungsinstitute) unseres Partners PriceWaterhouseCoopers haben Sie eine Möglickeit, mit der Sie zentral eine Struktur für die internationale Dokumentation Ihrer Verrechnungspreise vorgeben können. Die Aufbereitung der Dokumentation kann auf der Grundlage dieser einheitlichen Konzeption dezentral durch die Landesgesellschaften erfolgen.
Die Vorteile dieser einheitlichen Dokumentationsstruktur liegen auf der Hand: